FAQ

Allgemeine Informationen

  • Was unterscheidet Simplaro von anderen Vergleichsportalen?

    Bei Simplaro geht es nicht um das billigste, sondern um das beste Angebot für Verbraucher. Wir sind davon überzeugt, dass viele Vergleichsportale zu wenig Wert auf Qualität, Seriosität und Transparenz der Anbieter und ihrer Tarife legen. Das wird auch von Seiten des Verbraucherschutzes immer wieder bemängelt. Deshalb haben wir klare Teilnahmebedingungen und Tarifkriterien definiert, an die sich die hier gelisteten Anbieter halten müssen.

  • Welche Rankingkriterien gibt es?

    Dank einheitlicher Tarifkriterien ist der Wechsel über Simplaro einfach. Aufwändige Filter- und Kriterieneinstellungen gibt es nicht. Zudem unterscheiden wir uns von der Konkurrenz in der Ergebnisdarstellung: Wir sortieren die Trefferliste nicht ausschließlich nach Preis, sondern entlang unseres „Simplex“.

  • Was ist der Simplex?

    Der Simplex ist ein Index, den wir aus dem Preis, ausgewählten Qualitätskriterien und der Kundenbewertung bilden. Dabei vergeben wir jeweils Punkte und summieren diese zu einem Gesamtergebnis. Anhand dieser Gesamtpunktzahl bilden wir die Ergebnisliste. Kunden können sortieren, nach Preis, Qualität oder Kundenbewertung, je nachdem, was ihnen am wichtigsten ist.

     

    Mehr zum Simplex können Sie hier nachlesen.

  • Welche Anbieter dürfen bei Simplaro mitmachen?

    Wir listen ausschließlich verbraucherfreundliche Tarife, also solche, die unseren Tarifkriterien entsprechen: Maximal 12 Monate Erstvertragslaufzeit, Preisgarantie für die gesamte Mindestvertragslaufzeit oder länger, Kündigungsfrist von maximal 6 Wochen, monatliche Zahlweise und kein Bonus.

    Außerdem prüfen wir die Solvenz (Zahlungsfähigkeit) der Versorger mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien, um Ihnen ausschließlich seriöse Anbieter zu vermitteln. Last but not least nehmen wir das Kleingedruckte in Augenschein und kontrollieren die AGB der hier gelisteten Tarife auf Verbraucherfreundlichkeit. Es dürfen keine Klauseln enthalten sein, die

     

    • auf die Verrechnung von Rückerstattungen mit künftigen Rechnungen abzielen (Rückerstattungen müssen direkt ausgezahlt werden);
    • das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen einschränken oder aushebeln;
    • auf eine Umgehung der ausgewiesenen Preisgarantie abzielen

     

    Anbieter bzw. Tarife, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, schließen wir von der Teilnahme an Simplaro aus.

  • Wie wird Simplaro finanziert?

    Statt individuell ausgehandelter Provisionen pro Vertragsabschluss zahlen Energieanbieter bei uns eine einheitliche Teilnahmegebühr und können ihre Tarife solange anbieten, bis eine gemäß der Gebühr vereinbarte Anzahl an Verträgen vermittelt wurde. Damit stellen wir die Gleichbehandlung aller Anbieter sicher, es gelten für alle die gleichen Preise und Bedingungen.

    Weitere Kosten fallen nicht an, weder für Energielieferanten noch für Kunden.

  • Wer steht eigentlich hinter Simplaro?

    Simplaro ist eine Marke der GET AG, die sich als unabhängiger, erfahrener Informationsdienstleister für Energieversorgungsunternehmen etabliert hat. Die rund 80 hochqualifizierten und engagierten Mitarbeiter aus verschiedensten Disziplinen arbeiten tagtäglich an innovativen Softwarelösungen für die Energiebranche. Dabei legt die GET AG stets großen Wert auf ein faires und offenes Miteinander. Dafür wurde sie als erstes sächsisches Unternehmen mit dem Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ der Bertelsmann Stiftung ausgezeichnet. Fairness steht also nicht nur bei Simplaro, sondern auch bei der GET AG selbst im Mittelpunkt.

Wechselprozess

  • Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

    Der Anbieterwechsel erfolgt meist drei bis sechs Wochen nach Vertragsabschluss. Wenn der aktuelle Stromvertrag jedoch noch läuft und der Kunde kein Sonderkündigungsrecht hat, kann der Anbieterwechsel auch länger dauern. Der neue Vertrag beginnt dann erst nach Ablauf des alten.

  • Kostet mich der Wechsel was?

    Der Tarifvergleich sowie der Anbieterwechsel sind über Simplaro kostenfrei. Bei Energieversorgern dürfen per Gesetz auch keine Wechselgebühren anfallen.

  • Wie lange dauert es, bis mich mein gewünschter Versorger kontaktiert?

    Nachdem der Wechselantrag beim gewünschten Versorger eingegangen ist, kontaktiert er Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen. Beim Abschluss eines Online-Tarifs werden die Vertragsunterlagen per E-Mail versendet. In anderen Fällen erhalten Sie die Unterlagen per Post.

  • Kann es zu einer Versorgungsunterbrechung kommen?

    Durch den Anbieterwechsel kann es auf keinen Fall zu einer Versorgungsunterbrechung kommen. Falls sich der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließt, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu beliefern.

  • Sind bei einem Wechsel technische Änderungen am Zähler notwendig?

    Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Arbeiten am Zähler, sodass die Wartung und Ablesung des Zählers weiterhin durch den örtlichen Netzbetreiber erfolgt.

  • Warum kann der Anbieterwechsel manchmal scheitern?

    In manchen Fällen kann der neue Versorger die Belieferung nicht übernehmen. Wenn Sie noch einen Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger haben, ist ein Wechsel erst nach Ablauf der Laufzeit möglich. Verbraucher, die in Grenzregionen leben, können oft nicht zu einem deutschen Anbieter wechseln. Der Antrag kann auch infolge einer Bonitätsprüfung durch den Versorger abgelehnt werden.

  • Wie funktioniert der Wechsel bei einem Umzug?

    Der Wechsel funktioniert bei einem Umzug problemlos. In Ihrem Wechselantrag müssen Sie angeben, dass es sich um einen Neueinzug handelt und das Einzugsdatum eintragen. Ihren alten Vertrag sollten Sie bei einem Wohnungswechsel unbedingt selbst kündigen. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie zwei Wochen vor Auszug kündigen. Bei einem Laufzeitvertrag mit einem Alternativanbieter gibt es in den AGB normalerweise eine Extraklausel für den Umzug. Es wird dann meistens ein Sonderkündigungsrecht gewährt.

  • An wen wende ich mich bei Stromausfall oder anderen Störungen?

    Für Stromausfälle oder andere Störungen ist auch nach einem Wechsel der örtliche Netzbetreiber zuständig. Dieser muss sämtliche Netzstörungen so schnell wie möglich beheben.

  • Wer kündigt meinen bisherigen Versorger?

    In der Regel übernimmt der neue Versorger die Kündigung für Sie. Dabei gibt es allerdings zwei Ausnahmefälle. Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen oder Ihr Laufzeitvertrag bald ausläuft, sollten Sie selbst kündigen.

  • Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

    Wenn Ihr aktueller Stromanbieter die Preise des laufenden Tarifs erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.

Wechselantrag

  • Wie kann ich meinen Antrag widerrufen?

    Verbraucher können ihren Wechselantrag direkt beim Versorger ohne Angabe von Gründen widerrufen, wenn dieser schon bei dem neuen Anbieter eingegangen ist. Die entsprechenden Kontaktdaten befinden sich auf dem Antrag. Falls der Antrag noch nicht übermittelt wurde, kann die Stornierung durch unsere Kundenbetreuer erfolgen.

     

  • Wie weit in die Zukunft kann ich einen Antrag stellen?

    Die Antragsstellung ist bei den meisten Versorgern bis zu 6 Monate im Voraus möglich.

     

  • Wo finde ich meinen Stromzähler und meine Zählernummer?

    Ihre Zählernummer steht auf der letzten Jahresrechnung oder direkt auf dem Stromzähler, den Sie entweder in Ihrer Wohnung oder in den Kellerräumen finden. Als feststehende Zahl mit vier bis sechzehn Ziffern befindet sich die Zählernummer meist über oder unter einem Strichcode.

  • Wo steht meine Kundennummer?

    Ihre Kundennummer, die häufig auch als Vertragskontonummer bezeichnet wird, finden Sie auf der letzten Jahresrechnung Ihres aktuellen Anbieters.

     

  • Wozu muss ich meine Bankverbindung angeben?

    Die Angabe Ihrer Bankverbindung ermöglicht Ihnen die bequeme Teilnahme am Lastschriftverfahren. Im Zuge dessen bucht Ihr neuer Stromanbieter jeden Monat den vertraglich vereinbarten Abschlag von Ihrem Konto ab.

     

Tarifwahl

  • Was verstehen wir unter einem fairen Tarif?

    Verbraucherschützer fordern – grob zusammengefasst – seit langem, dass gute und faire Tarife eine möglichst kurze Vertraglaufzeit haben sollten, kurze Kündigungsfristen und lange Preigarantien. Daran haben wir uns orientiert und bieten ausschließlich Tarife an, die folgenden Mindestanforderungen genügen:

     

    • maximal 12 Monate Erstvertragslaufzeit
    • Preisgarantie für die gesamte Mindestvertragslaufzeit oder länger (exkl. Steuern, Abgaben und Umlagen)
    • maximal 6 Wochen Kündigungsfrist
    • keine Paket- oder Vorkassetarife
    • monatliche Zahlweise
    • kein Bonus

     

  • Was ist ein Ökostrom-Tarif?

    Ökostrom wird aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Sonnenenergie oder Biomasse erzeugt, sodass der CO2-Ausstoß reduziert wird. Viele Stromversorger bieten Ökostromtarife an, die oft sogar günstiger als der örtliche Grundversorgungstarif sind.

     

Preis

  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Im Strompreis sind die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung enthalten. Hinzukommen noch staatliche Abgaben und Steuern, auf die die Energieanbieter keinen direkten Einfluss haben.

     

  • Wie berechnet sich mein Abschlag?

    Die Abschlagszahlungen an den Stromanbieter erfolgen meist monatlich und werden häufig auf glatte Eurobeträge aufgerundet. Die Abschlagshöhe berechnet sich aus den Jahreskosten geteilt durch die Anzahl der Monate. Bei den meisten Energieanbietern gibt es elf monatliche Abschlagszahlungen pro Jahr. Der zwölfte Monat dient dann dem Zahlungsausgleich zwischen Kunde und Versorger. Im Zuge dessen erfolgen die Verrechnung der bereits geleisteten Abschläge mit dem tatsächlichen Verbrauch sowie der Ausgleich durch Gutschriften bzw. Nachzahlungen.

     

  • Warum finde ich bei Simplaro meinen monatlichen Abschlag nicht?

    Stromanbieter handhaben die Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen unterschiedlich. Die Zahlungen werden in der Regel auf elf Abschlagszahlungen verteilt. Allerdings gibt es auch Versorger, die zwölf statt elf monatliche Abschläge berechnen. Um eine Irreführung des Kunden zu vermeiden und Transparenz zu wahren, werden bei Simplaro deswegen ausschließlich die Jahresgesamtkosten ausgewiesen.

Autostrom

  • Was ist Autostrom?

    Mit Autostrom können Sie Ihr Elektroauto ganz einfach zu Hause über eine Steckdose oder eine Wallbox aufladen. Von den deutlich günstigeren Autostromtarifen profitieren Sie mit einem separaten, unterbrechbaren Zähler.

  • Was ist eine Wallbox?

    Eine Wallbox ist eine kompakte Wandladestation für das schnelle und sichere Laden von Elektrofahrzeugen. Als Standort eignet sich die Garage, der Carport oder ein eigener Stellplatz. Die Installation der Wallbox darf nur von einem Elektroinstallateur durchgeführt werden. Für Eigenheimbesitzer ist das ganz einfach möglich. Mieter brauchen dagegen die Genehmigung des Vermieters und einen festen Stellplatz.

     

  • Wie viel kostet eine Wallbox?

    Die Anschaffungskosten für eine Wallbox belaufen sich auf 500 Euro bis 2.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für die fachgerechte Montage, die zwischen 500 Euro und 1.500 Euro variieren können. Für die Installation einer Ladestation übernimmt Nordrhein-Westfalen bei Privatpersonen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass das Elektroauto mit Ökostrom aufgeladen wird.

     

  • Was sind AC und DC Ladepunkte?

    Die Abkürzung AC bedeutet alternation current, also Wechselstrom. Mit dem Kürzel DC wird direct current, also Gleichstrom, gekennzeichnet. Das Laden mit Wechselstrom ermöglicht Ladeleistungen bis 43 kW. Gleichstromladen ist dagegen bis maximal 200 kW möglich. DC-Ladepunkte sind demnach viel effizienter als AC-Ladepunkte.

  • Welche Vorteile haben Elektroautos?

    E-Autos haben viele Vorteile. Elektromotoren arbeiten deutlich leiser als Verbrennungsmotoren. Darüber hinaus emittieren sie viel weniger CO2 als mit Diesel und Super Benzin betriebene Fahrzeuge. Strom kostet zudem weniger als der herkömmliche Kraftstoff. Mit Autostromtarifen wird der Strompreis sogar noch günstiger. Elektromobile bekommen für zehn Jahre eine Kfz-Steuerbefreiung. Daneben fallen auch weniger Service- und Werkstattkosten an. Beim Erwerb eines E-Fahrzeugs erhalten Sie außerdem eine Umweltprämie. Diese beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge 4.000 Euro und für Plug-in-Hybride 3.000 Euro.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen einem Ein- und Zweitarifzähler?

    Der Eintarifzähler verfügt über ein einzelnes Zählwerk, sodass Sie nur einen Zählerstand ablesen müssen. Ein Zweitarifzähler erfasst den Stromverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken und damit für zwei Zeitabschnitte. Am Tag wird zum Hochtarif, nachts zum günstigeren Niedertarif abgerechnet. Solche Zähler kommen bei Elektroautos, Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen zum Einsatz.

Simplaro berechnet
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