Stromanbieter kündigen ist leicht!




Die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromanbieter übernimmt in der Regel Ihr neuer Versorger. Dementsprechend brauchen Sie nach dem bei Simplaro ausgefüllten und abgeschickten Wechselantrag nicht selbst Ihren Stromanbieter kündigen. Hierfür gibt es jedoch auch Ausnahmefälle, die Sie unbedingt beachten sollten.

Ihren Stromanbieter sollten Sie selbst kündigen, wenn…

  • er Ihnen eine Strompreiserhöhung ankündigt,
  • ein Umzug bevorsteht,
  • die Kündigungsfrist Ihres Vertrages bald abläuft.

Wenn Sie Ihren Anbieter in diesen Fällen selbst kündigen, können Sie eine Verlängerung des alten Vertrages sowie eine angekündigte Preiserhöhung vermeiden. Eine Kündigung des Stromversorgers ist dabei mit keinem großen Aufwand verbunden und somit schnell erledigt.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug haben Sie die Möglichkeit, Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Im Zuge dessen dürfen Sie eine einseitige und vorzeitige Kündigung Ihres bestehenden Stromliefervertrags vornehmen.

Preiserhöhung Ihres Stromanbieters

Wenn Ihr bisheriger Stromanbieter die Preise des laufenden Tarifes erhöht, können Sie gemäß § 41 Abs. 3 EnWG von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist für das Sonderkündigungsrecht beträgt in der Regel zwei Wochen.

In einem solchen Fall sollten Sie schnell handeln und Ihren aktuellen Stromvertrag kündigen. Hierfür laden Sie bei Simplaro einfach das entsprechende Formular „Kündigungsschreiben Preiserhöhung“ herunter und füllen die entsprechenden Felder aus. Damit können Sie Ihren aktuellen Anbieter problemlos selbst außerordentlich kündigen.

Stromanbieter kündigen bei Umzug

Wollen Sie Ihren Stromversorger aufgrund eines Umzugs kündigen, sind die entsprechenden Kündigungsfristen von Ihrem Stromlieferanten abhängig.

  • Örtlicher Grundversorger: Wenn Sie Strom aus der Grundversorgung beziehen, können Sie auf den bevorstehenden Umzug verweisen und innerhalb von zwei Wochen kündigen.
     
  • Alternativer Anbieter: Haben Sie stattdessen einen Stromliefervertrag mit einem alternativen Versorger abgeschlossen, sind dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entscheidend. Ist in den AGB eine sogenannte Umzugsklausel enthalten, wird der Umzug als vertragsauflösende Bedingung definiert oder Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung innerhalb der angegebenen Frist selbst vornehmen.

Daneben kommt es bei einigen Stromversorgern auch darauf an, ob sich der Umzug innerhalb oder außerhalb des Netzgebietes befindet. Wenn Sie das Netzgebiet verlassen, können Sie den Vertrag kündigen. Sollte Ihr Umzug jedoch innerhalb des Netzgebietes stattfinden, bestehen einige Stromanbieter auf eine Erfüllung des Vertrages.

Für die Kündigung Ihres Stromvertrags infolge eines Umzugs können Sie das Formular „Kündigungsschreiben Umzug“ auf Simplaro nutzen und es ausgefüllt an Ihren alten Stromversorger schicken.

Achtung bei kurzer Kündigungsfrist

Für die Kündigung Ihres alten Vertrags benötigt der neue Stromversorger in der Regel drei Wochen. Deswegen sollten Sie die Stromanbieter Kündigung selbst vornehmen, wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Stromversorger in weniger als drei Wochen abläuft. Damit können Sie sichergehen, dass Ihr alter Vertrag rechtzeitig beendet wird und Sie zu einem neuen Stromlieferanten wechseln können. Falls der Vertrag jedoch nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Sie sollten Sie die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrags stets im Blick haben und entsprechend handeln.

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beachten

Wenn Sie noch nie einen Stromanbieterwechsel vollzogen haben, befinden Sie sich in der Grundversorgung. Als örtliche Grundversorger gelten in der Regel die Stadtwerke. Entsprechend § 20 Abs. 1 StromGVV können Sie den Grundversorgungsvertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. Bei alternativen Stromanbietern kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen. Darüber hinaus wurde mit Ihrem Stromversorger meist auch eine Mindestvertragslaufzeit von beispielsweise einem Jahr vereinbart, die Sie ebenfalls beachten sollten. Ihre individuelle Kündigungsfrist sowie Vertragslaufzeit können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.

Schriftliche Kündigung

Ihren Stromliefervertrag sollten Sie unbedingt schriftlich kündigen. Dementsprechend haben Sie die Möglichkeit, Ihre Strom-Kündigung per Brief, E-Mail oder Fax zu verschicken. Mithilfe des „Kündigungsschreibens für fristgerechte Kündigung“ von Simplaro können Sie ganz einfach Ihrem Stromversorger fristgerecht kündigen.

Strom kündigen und wechseln

Strom kündigen ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsfristen somit ganz einfach. Einem Wechsel zu einem neuen Stromanbieter steht dementsprechend nichts mehr im Wege. Hierbei hilft Ihnen der Stromtarifrechner von Simplaro, der Ihnen nur faire Tarife präsentiert. Aufgrund dessen weisen diese eine Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten sowie eine Kündigungsfrist nach Erstvertragslaufzeit von maximal 6 Wochen auf.




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